A. Allgemeine Geschäftsbedingungen Onlineversteigerungen zwischen der Firma Bernhard Delle, DONAUMOOS ANGUS, Hauptstr. 56, 89423 Gundelfingen und KUNDE; einzeln auch als „Partei“ oder zusammen als „Parteien“ bezeichnet


1. Anwendungs- und Geltungsbereich
1.1. DONAUMOOS ANGUS führt über eine Onlineplattform Versteigerungen von Rindern durch.
1.2. Für die Nutzung, die Teilnahme an den Versteigerungen und alle Käufe gelten die nachfolgenden AGB, soweit diese nicht durch Textform zwischen KUNDE und DONAUMOOS ANGUS abgeändert werden.
1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen von KUNDE, insbesondere Einkaufsbedingungen sind im Verhältnis zum Verkäufer unwirksam. Die Einführung von eigenen Geschäftsbedingungen durch KUNDE berechtigt DONAUMOOS ANGUS diesen von der Onlineplattform auszuschließen.
2. Vertragspartner
2.1. Verträge kommen mit der Firma Bernhard Delle, DONAUMOOS ANGUS, Hauptstr. 56, 89423 Gundelfingen zustande.
3. Registrierung als Teilnehmer/Nutzer der Onlineplattform
3.1. Als Teilnehmer/Nutzer der Onlineplattform werden nur Unternehmer iSd § 14 BGB mit Sitz in der Europäischen Union, im EWR und der Schweiz registriert, die über eine landwirtschaftliche Betriebsnummer verfügen. Hierüber kann DONAUMOOS ANGUS jederzeit Nachweise verlangen.
3.2. Andere Personen, insbesondere Verbraucher und Unternehmer ohne landwirtschaftliche Betriebsnummer, sowie außerhalb der Europäischen Union, des EWR und der Schweiz ansässige Unternehmer sind von der Nutzung der Onlineplattform ausgeschlossen. Sollten mit solchen Personen dennoch Kaufverträge zustande kommen, so besteht für DONAUMOOS ANGUS ein vertragliches Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Zudem schulden solche Personen eine Vertragsstrafe, die von DONAUMOOS ANGUS nachnach billigem Ermessen gem. § 315 BGB bestimmt wird.
3.3. Ein Anspruch auf Zulassung zur Onlineplattform besteht weder für Personen nach Nr. 3.1 oder 3.2. dieser AGB. Genauso wenig besteht ein Anspruch auf die Aufrechterhaltung der Onlineplattform durch DONAUMOOS ANGUS, sowie der Aufrechterhaltung bzw. des Ausbaus des Funktionsumfangs.
3.4. Die Registrierung in von KUNDE auf der Onlineplattform erfolgt kostenlos. Zur Zulassung füllt KUNDE elektronisch das auf der Website vorhandene Anmeldeformular aus und schickt dieses an DONAUMOOS ANGUS. Die für eine Anmeldung erforderlichen Daten sind von KUNDE vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Mit der Anmeldung wählt KUNDE einen persönlichen Nutzernamen und
ein Passwort. Der Nutzername darf weder gegen Rechte Dritter noch gegen sonstige Namens- und Markenrechte oder die guten Sitten verstoßen. KUNDE ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten keinesfalls mitzuteilen.
3.5. Abgesehen von der Erklärung des Einverständnisses mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzinformation ist die Registrierung mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. KUNDE kann den Eintrag im Verkaufssystem jederzeit wieder unter „Mein Konto“ löschen. Allein mit der Eintragung bei uns besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von uns angebotenen Rinder oder überhaupt zur Teilnahme an der Versteigerung.
3.6. Soweit KUNDE die persönlichen Angaben ändert, so ist KUNDE selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können online nach Anmeldung unter „Mein Konto“ vorgenommen werden.
4. Verfügbarkeit / Voraussetzung der Verfügbarkeit der Onlineplattform
4.1. DONAUMOOS ANGUS schuldet kein bestimmte Verfügbarkeit der Onlineplattform und der Anwendungsdaten am dort vereinbarten Übergabepunkt.
4.2. Soweit kein abweichender Übergabepunkt vereinbart ist, gilt als Übergabepunkt für die Anwendung und die Anwendungsdaten der Routerausgang des Rechenzentrums von DONAUMOOS ANGUS.
4.3. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten von Kunde sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunde und dem DONAUMOOS ANGUS bis zum Übergabepunkt ist DONAUMOOS ANGUS nicht verantwortlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn aus vorstehenden Einrichtungen eine Störung des Auktionsprozesses resultiert.
4.4. Soweit die Softwareanwendung auf Systemen von KUNDE installiert wird, ist eine bestimmte Verfügbarkeit nicht geschuldet bzw. die Verfügbarkeit liegt alleine in der Verantwortung von KUNDE.
4.5. Zur Nutzung der Onlineplattform ist ein aktueller moderner Internetbrowser (z.B. Chrome, Firefox, Safari, Microsoft Edge in der jeweils letzten aktuell verfügbaren Version).
5. Vertragsabschluss (Auktion)
5.1. Der Vertragsabschluss erfolgt über das Auktionssystem der Online-Plattform:
5.1.1. Registrierte Teilnehmer (KUNDE) können Favoriten setzen und am Bietprozess teilnehmen.
5.1.2. Die Tiere werden in einer Lot-Reihenfolge versteigert, z.B. Lot 1 endend mit Lot 31. Der Zeitabstand zwischen den Lots, d.h. der unterschiedlichen Kaufvertragsangebote durch DONAUMOOS ANGUS beträgt 3 Minuten.
5.1.3. KUNDE kann die Annahme des Kaufvertragsangebots von DONAUMOOS ANGUS durch Gebote erklären. Die Gebotsschritte betragen jeweils 100,00 € bzw. jeweils ein Vielfaches von 100,00 €. KUNDE bestimmt die Höhe seines Gebots. KUNDE erhält über sein Gebot zur Information jeweils eine Bestätigungs-E-Mail.
5.1.4. Die Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass KUNDE nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist und bleibt. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer KUNDE während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. KUNDE erhält zur Information eine E-Mail, wenn er überboten wird.
5.1.5. Jedes Lot verlängert sich nach dem letzten Gebot um 3 Minuten. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums kein höheres Gebot, so kommt der Kaufvertrag zwischen KUNDE und DONAUMOOS ANGUS zustande, d.h. das Höchstgebot erhält den Zuschlag. KUNDE erhält über den Zuschlag zur Information eine Bestätigungs-E-Mail.
5.2. Für alle Zeitangaben ist der Sitz von DONAUMOOS ANGUS maßgeblich.
6. Preise/Steuern/sonstige Abgaben
6.1. Die Preise der Kaufvertragsangebote sind rein netto ohne die gesetzliche Umsatzsteuer ausgewiesen.
6.2. Dem Preis tritt die gesetzliche Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Lieferung hinzu. § 29 UStG und ähnliche Vorschriften werden ausgeschlossen.
6.3. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung ausgewiesen, soweit dies umsatzsteuerrechtlich zulässig ist.
6.4. Jede Vertragspartei ist verpflichtet, sämtliche umsatzsteuerrechtliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages einzuhalten, die andere Vertragspartei von etwa nicht beachteten Anforderungen zu unterrichten, gesetzlich oder behördlich geforderte Nachweise auf eigene Kosten zu erbringen und die andere Vertragspartei in allen Umsatzsteuerbelangen nach besten Kräften zu unterstützen. Ansprüche aus der Verletzung dieser Verpflichtung verjähren nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach Eintritt der Rechtskraft einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung, die als Folge der Pflichtverletzung ergeht.
6.5. Sonstige Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle und Kosten gleich welchen Zwecks, die zum Kaufpreis hinzutreten, sind alleine Sache von KUNDE. DONAUMOOS ANGUS schuldet hierzu auch keine Beratung und Hinweise.
7. Fälligkeit, Bezahlung
7.1. Der Kaufpreis wird mit dem Zuschlag sofort in EURO zur Zahlung fällig.
7.2. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse.
7.3. DONAUMOOS ANGUS erstellt auf die Versteigerung folgend eine Rechnung und versendet diese an KUNDE.
8. Eigentumsvorbehalt/Gefahrübergang
8.1. Rinder bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum von DONAUMOOS ANGUS.
8.2. Mit der Zahlung des Kaufpreises geht das Eigentum auf KUNDE über.
8.3. Ebenfalls mit Zahlung des Kaufpreises geht die Gefahr auf KUNDE über.
9. Abnahmepflicht/Ablieferung/Holschuld/Annahmeverzug
9.1. KUNDE ist verpflichtet das Rind/die Rinder bei DONAUMOOS ANGUS abzuholen (Abnahmepflicht). Dies hat während der üblichen Geschäftszeiten von DONAUMOOS ANGUS nach Vereinbarung zu erfolgen. Die Abholung hat am Sitz der DONAUMOOS Angus zu erfolgen (Holschuld). Die Abholung ist der Zeitpunkt der Ablieferung.
9.2. Holt KUNDE das Rind/die Rinder nicht ab, so verletzt er seine Abnahmepflicht gegenüber DONAUMOOS ANGUS und gerät zudem in Annahmeverzug.
10. Untersuchungs- und Rügepflicht
10.1. Die Parteien sind sich einig, dass der Auktionshandel mit Rindern eine schnelle Mängelbehandlung erforderlich macht und DONAUMOOS ANGUS auf eine schnelle Mängelanzeige vertrauern muss.
10.2. KUNDE ist verpflichtet das Rind/die Rinder notfalls unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen bei Ablieferung zu untersuchen und eventuell entdeckte Fehler unverzüglich zu rügen. Zeigen sich später Fehler, sog. versteckte Mängel, hat KUNDE solche Fehler ebenfalls unverzüglich nach der Entdeckung zu rügen. Versäumt er die unverzügliche Rüge, so gilt das Rind/die Rinder als genehmigt und Mängelgewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
10.3. Vorstehende Regelungen gelten nicht im Fall arglistiger Täuschung.
11. Keine Garantien/Zusicherungen/Beschaffenheitsvereinbarung
11.1. Selbständige Garantien und Zusicherungen werden von DONAUMOOS ANGUS nicht übernommen.
11.2. Die Beschaffenheit ergibt sich aus den Katalogangaben der Onlineplattform.
12. Gewährleistung für Ware (Rind/Rinder)
12.1. Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte mit den folgenden Einschränkungen:
12.2. Soweit der Käufer Unternehmer ist, verjähren Mängelgewährleistungsansprüche innerhalb eines Jahres ab Ablieferung. Ausgenommen sind uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von KUNDE und grob
fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
12.3. Soweit das Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (CISG) zur Anwendung gelangt, wird folgendes vereinbart:
12.3.1. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, die Vertragswidrigkeit der Ware oder Dokumente auch nach der vereinbaren Lieferzeit durch Nachbesserung oder Ersatzbeschaffung zu beheben. Ein Recht des Käufers auf Vertragsaufhebung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Vertragswidrigkeit stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und wird nicht vom Verkäufer innerhalb einer angemessenen Nachfrist, die wenigstens 6 Wochen betragen muss, beseitigt. Zur Minderung des Kaufpreises bedarf der Käufer der Zustimmung des Verkäufers.
12.3.2. Der Käufer verliert das Recht sich auf eine bei Übernahme der Ware erkennbare Vertragswidrigkeit der Ware oder Dokumente zu berufen, wenn er sie nicht unverzüglich nach ihrer Übernahme dem Verkäufer anzeigt und die Art der Vertragswidrigkeit genau bezeichnet. Zeigen sich nach Übernahme der Ware Anhaltspunkte für eine mögliche Vertragswidrigkeit, so verliert der Käufer das Recht sich auf die Vertragswidrigkeit zu berufen, wenn er die dafür erforderliche Untersuchung nicht unverzüglich durchführt und nicht die Vertragswidrigkeit innerhalb einer Woche nach ihrer Feststellung anzeigt. Mängel der Ware sind durch Expertise eines international anerkannten Inspektionsbüros bzw. Veterinärs zu belegen. Der Rechtsverlust tritt auch dann ein, wenn der Käufer für die nicht ordnungsgemäße Anzeige eine vernünftige Entschuldigung hat.
12.3.3. Die Haftung des Verkäufers für eine Vertragswidrigkeit der Ware oder Dokumente entfällt, wenn sie nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügt oder daraus resultierende Rechtsbehelfe nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten ab der Übernahme der Ware durch den Käufer von diesem durch schriftliche Mitteilung geltend gemacht werden.
12.3.4. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Freiheit der Ware von Rechten oder Ansprüchen Dritter, die auf gewerblichen oder geistigem Eigentum beruhen. Sofern der Käufer die gelieferte Ware unmittelbar nach ihrer Übernahme exportiert gilt. Die Überprüfung der Schutzrechtslage im Bestimmungsland ist ausschließlich Sache des Käufers. Soweit dem Verkäufer Schutzrechte bezüglich der Ware im Bestimmungsland bekannt sind, wird er sie dem Käufer auf schriftliche Anforderung mitteilen.
13. Weitere Pflichten und Obliegenheiten von Kunde (insbesondere zur Auktionsplattform)
13.1. Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind, dies sind insbesondere:
13.2. die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;
13.3. vorausgesetzte oder vereinbarten Zugangsvoraussetzungen schaffen;
13.4. Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte einhalten,
13.5. keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von dem DONAUMOOS ANGUS betrieben werden eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze des Anbieters bzw. von DONAUMOOS ANGUS unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
13.6. den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der Softwareanwendung möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten/Informationen und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen;
13.7. DONAUMOOS ANGUS von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Softwareanwendung durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Softwareanwendung verbunden sind;
13.8. die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrags einzuhalten;
13.9. dafür Sorge tragen, dass er (z.B. bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den SERVER von DONAUMOOS ANGUS) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;
13.10. datenschutzrechtlich erforderliche Einwilligungen des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der Softwareanwendung personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
13.11. vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
13.12. wenn er zur Erzeugung von Anwendungsdaten mit Hilfe der Softwarenanwendung dem DONAUMOOS ANGUS Daten übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;
13.13. sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem Server von DONAUMOOS ANGUS gespeicherten durch Download sichern; unberührt bleibt die Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung und ggf. zur Übermittlung eines Backup
14. Verjährung/Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung
14.1. Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren grundsätzlich innerhalb von drei Jahren ab Anspruchsentstehung beginnend mit dem Schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist und die jeweilige Partei Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis hätte erlangen müssen. Ansprüche auf Mängelgewährleistung verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung.
14.2. Zurückbehaltungs-, Minderungs-, und Leistungsverweigerungsrechte des Kunde sind ausgeschlossen, es sei denn DONAUMOOS ANGUS bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind entscheidungsreif (z.B. keine Beweisaufnahme erforderlich) oder diese sind rechtskräftig festgestellt.
14.3. Eine Aufrechnung mit Forderungen von DONAUMOOS ANGUS ist ausgeschlossen, es sei denn DONAUMOOS ANGUS bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind entscheidungsreif (z.B. keine Beweisaufnahme erforderlich) oder diese sind rechtskräftig festgestellt.
15. Haftungsbeschränkung:
15.1. DONAUMOOS ANGUS haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
15.2. Ferner haftet DONAUMOOS ANGUS für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen.
15.3. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
15.4. DONAUMOOS ANGUS haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
15.5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von KUNDE.
15.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
15.7. Eine Haftung die weder ein Verschulden noch ein Vertretenmüssen voraussetzt wird ausgeschlossen.
15.8. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit weder für die ständige und unterbrochene Verfügbarkeit unseres Online-Handelssystems.
16. Gerichtsstand, Erfüllungsort
16.1. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, sowie im internationalen Rechtsverkehr gegenüber allen Unternehmern, wird als Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz von DONAUMOOS ANGUS vereinbart.
17. Anwendbares Recht
17.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern sich aus der Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
17.2. In seinem Anwendungsbereich findet das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf Anwendung. Fragen, die Gegenstände betreffen die in diesem Übereinkommen nicht geregelt sind oder die nach seinen Grundsätzen nicht entschieden werden können, sind nach dem Sitz des Verkäufers anwendbaren Recht zu entscheiden.
18. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
18.1. Die Vertragssprache ist deutsch.
18.2. Authentisch ist nur der Text der deutschen Fassung dieses Vertrages. 18.3. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.
19. Salvatorische Klausel
19.1. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle einer solchen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, derjenigen der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 01.11.2021

 

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